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Wildtierverbot Österreich - EU beging Verfahrensfehler
Sven_alt
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Neue Entwicklung im Fall des österreichischen Wildtierverbots: Die Entscheidung der EU-Kommission, die zunächst in diesem Zusammenhang erhobenen Rechtsbruchvorwürfe gegen Österreich fallen zu lassen, war ein Verfahrensfehler. Das stellte nun der europäische Ombudsmann fest.

Konkret sagte er: "Die Erklärung der Kommission, mit der sie ihre politische Haltung im vorliegenden Fall rechtfertigt, nämlich dass 'Tierschutzfragen besser den Mitgliedsstaaten überlassen werden', kommt offenbar dem Eingeständnis gleich, dass die Kommission bei allen Tierschutzfragen bereit ist, auf ihre Rolle als Hüterin der Verträge zu verzichten. Eine derartige Erklärung entspricht nicht der Pflicht, korrekte, eindeutige und verständliche Gründe vorzulegen, um die Ausübung der Handlungsfreiheit der Kommission zu rechtfertigen, eine Anfrage hinsichtlich einer Rechtsbruchklage zu beenden. Dieses war ein Verfahrensfehler."

Mit dieser Entscheidung betont der Ombudsmanns die Tatsache, dass die Kommission den Fall aus politischen Gründen eingestellt hat und nicht etwa, weil er europäischem Recht entspricht. Die Entscheidung, ob das österreichische Wildtierverbot rechtens ist, steht also weiterhin aus. Folgerichtig hat die ECA hat als Reaktion auf das Urteil des Ombudsmann bereits angekündigt, ihre rechtlichen Schritte gegen Österreich vor Gericht fortsetzen, um so die Rechtmäßigkeit des Verbots sowohl laut EU- als auch laut österreichischem Gesetz anzufechten.

Quelle: ECA, www.europeancircus.info

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