Erding beschließt rechtswidriges Großwildtierverbot |
Markus
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Der Stadtrat in Erding hat laut einem Zeitungsbericht am Dienstag ein - Zitat - "Großwildtierverbot" beschlossen. "Bären, Kamele, Elefanten und alle Arten von Raubkatzen wie Tiger, Löwe oder Leopard sind auf dem Volksfestplatz - und damit im ganzen Stadtgebiet - verboten." Ein solches Verbot ist nach aktueller Gesetzeslage eindeutig rechtswidrig. Ins Absurde steigert sich der Beschluss, indem er laut Zeitung selbst Kamele umfasst.
http://www.merkur-online.de/lokales/erding/zirkusse-noch-ohne-baer-tiger-2975934.html |
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benedikt
Site Admin
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Der Circus Luna hat gegen das Verbot beim Verwaltungsgericht geklagt. Das Unternehmen wollte unter anderem mit einer Elefantenkuh und zwei Braunbären im Juli 2013 in Erding gastieren, bekam aber eine Absage mit der Begründung des Verbots. Zirkusanwältin Stefanie Meier rügte dies als „Berufsverbot de facto“.
Kommune und Kammer der Verwaltungsgericht sehen dies anders. Die Kommune wollte der Zurschaustellung exotischer Großwildtiere nicht Vorschub leisten, auch wenn deren Haltung legal sei. Dies sei nach erster Einschätzung der Kammer zulässig, sagte Richterin Gertraud Beck in der mündlichen Verhandlung. Die Vorsitzende ordnete Zirkus-Gastspiele dem Bereich Kulturpflege zu und betonte, die Gemeinde sei „frei darin, was sie haben will und was nicht“. Sie dürfe natürlich nicht willkürlich vorgehen, aber nach bestimmten Kriterien eine Richtung vorgeben. Es gebe im übrigen im Ort eine private Wiese, auf der Zirkus-Gastspiele möglich seien, „hier kann und will die Gemeinde keinen Einfluss nehmen“. Das Gericht in München will seine Entscheidung am Donnerstag bekanntgeben. http://www.merkur-online.de/lokales/erding/zirkus-darf-erding-nicht-gastieren-chef-klagt-gegen-kommune-3759611.html |
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Markus
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Seit einiger Zeit gibt es das Wildtierverbot für kommunale Flächen in Erding, bestätigt durch das Verwaltungsgericht München. Der Verwaltungsgerichtshof München hat die Berufung gegen dieses Urteil jetzt zugelassen. Das berichtet der Tierlehrerverband auf seiner Website. "Somit wird der Sachverhalt noch einmal genau geprüft, da es ernstliche Zweifel an der Richtigkeit dieser Entscheidung gibt. Eine sehr positive Nachricht und ein großartiger Zwischenerfolg", schreibt der Verband.
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Stefan
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Heute nun wurde der Fall in zweiter Instanz vor dem Bayerischen Gerichtshof verhandelt. Die Verhandlung blieb ohne Urteil, da der Zirkusdirektor seine Klage zurückzog, wie die Mittelbayerische berichtet.
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_________________ Nach dem Circus ist vor dem Circus. |
Markus
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Zu der ohne Urteil gebliebenen Gerichtsverhandlung hat sich nun auch das "Aktionsbündnis Tiere gehören zum Circus" zu Wort gemeldet. Hinter der juristischen Fachdiskussion gehe die eigentliche Frage völlig unter, nämlich ob die Kommunen überhaupt einen vernünftigen Grund haben, Zirkusbetrieben mit Wildtieren prinzipiell die Gastspielgenehmigung zu verweigern. Das Aktionsbündnis ist davon überzeugt, dass es einen solchen Grund nicht gibt: "Die Tierhaltung im Zirkus hat sich in den letzten 20 Jahren erheblich verändert und ist heute mit den Verhältnissen in zoologischen Gärten durchaus zu vergleichen", heißt es in einer neuen Pressemitteilung.
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Erding beschließt rechtswidriges Großwildtierverbot |
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