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Aktionsbündnis: Keine "Gefahrenabwehr" vorschieben
Markus


Anmeldedatum: 10.11.2007
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Mehr und mehr Städte und Gemeinden müssen ihre rechtswidrig erlassenen kommunalen "Wildtierverbote" zurücknehmen. Gerichte und Rechtsaufsichtsbehörden monieren unisono, dass sie zu derartigen Verboten nicht berechtigt sind, weil sie gegen grundgesetzlich gesicherte Rechte verstoßen und nur der Bund eine Regelungskompetenz im Tierschutz hat. Nun setzen eine Kommunen auf Verbote, die sich auf eine angeblich notwendige "Gefahrenabwehr" stützen.

Das Aktionsbündnis „Tiere gehören zum Circus“ hat sich deshalb jetzt mit einem offenen Brief an den Deutschen Städtetag gewandt. Hintergrund ist unter anderem der Vorstoß der Grünen im Rat der Stadt Oldenburg, Zirkusse mit Wildtieren aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht mehr auf öffentlichen Flächen gastieren zu lassen. Nach Ansicht des Vorsitzenden von „Tiere gehören zum Circus“, Dr. Daniel Burow, ist dies ein offenkundiger Versuch, die geltende Rechtslage auszuhebeln.
Einem Zirkus, der über die tierschutzrechtliche Erlaubnis zum Mitführen von Wildtieren verfügt, dürfen Kommunen keine Vorführungen aus tierschutzrechtlichen Gründen verbieten. Zu diesem Urteil kam im März das Oberlandesgericht Lüneburg und später das Oberverwaltungsgericht Greifswald. Ein juristisches Gutachten aus dem Frühjahr, dass die damalige Landestierschutzbeauftragte von Baden Württemberg, Dr. Cornelie Jäger, in Auftrag gab, rät Kommunen, sich bei Verbotsbegründungen deshalb künftig auf die Gefahrenabwehr zu berufen.

„Abgesehen davon, dass die Begründung offensichtlich vorgeschoben ist, hält sie auch einer inhaltlichen Prüfung nicht stand“, ist Burow überzeugt. „Großwildtiere wie Elefanten, Nashörner oder Flusspferde, die von einem Wildtierverbot im Zirkus betroffen wären, sind mangels Vorkommnissen in keinem einzigen deutschen Bundesland auf den Listen gefährlicher Tierarten geführt. Die Unfallzahlen durch Wildtierhaltung werden bei weitem dominiert durch die Reptilien in Privathaushalten. Unfälle mit Zirkustieren spielen praktisch keine Rolle.“

Von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die Wildtierhaltung im Zirkus könne deshalb keine Rede sein. „Hier wird ein Problem konstruiert, das nachweislich keines ist“, so Burow. Garant für eine sichere Tierhaltung im Zirkus, ist laut Burows ein intensives Vertrauensverhältnis zwischen Mensch und Tier. „Tierlehrer sind Fachleute, die ihre Tiere von klein auf kennen. Deshalb ist es nicht überraschend, dass gefährliche Zwischenfälle im Wesentlichen bei privaten Haustierhaltern auftreten, nicht aber im professionellen Tierhaltungsbetrieb Zirkus.“

Das Aktionsbündnis bittet den Deutschen Städtetag deshalb, sich auf Basis der geltenden Rechtsprechung zu kommunalen Wildtierverboten klar zu positionieren. „Zirkusunternehmen sind kleine und mittlere Betriebe, die auf Rechtssicherheit bei der Ausübung ihrer Tätigkeit angewiesen sind“, begründet Burow. „Für sie ist es zermürbend und existenzbedrohend, regelmäßig in rechtliche Auseinandersetzungen mit Kommunen verwickelt zu sein. Nicht zuletzt nehmen Wildtierverbote den Bürgern auch ein nach wie vor beliebtes kulturelles Angebot in ihren Städten.“ Dabei beruft sich das Bündnis auch auf eine Petition, die der Circus Krone kürzlich in Bayern durch geführt hat. Dort sprachen sich über 50. 000 Menschen gegen kommunale Wildtierverbote aus, schreibt die NWZ.
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