Markus
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Verfasst am: 28.11.2024, 22:37 |
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12 Jahre dauerte der Streit zwischen der GEMA und dem Verband Deutscher Varieté-Theater (VDVT) nun an, jetzt verlor die GEMA schlussendlich diesen langen Rechtsstreit.
Seit 2012 standen sich die beiden Parteien immer wieder in langwierigen Verhandlungen und vor Gericht gegenüber. “Für uns ist das ein riesiger Erfolg und erleichtert die ganze Varietébranche und Kulturszene. Die Forderungen der GEMA in den vergangenen Jahren waren maßlos überhöht und standen in keinem Verhältnis. Wir mussten als Verband gegen diese Gebührenforderungen vorgehen, sonst wäre über kurz oder lang eine ganze Branche daran zugrunde gegangen”, erklärt Brien Dorenz, Rechtsanwalt des VDVT.
4,3 Prozent der Einnahmen sollten zuletzt von den Varieté-Theatern an die GEMA gezahlt werden. Dieser Satz wurde nun durch die Entscheidung des OLG München vom 25. August 2023 auf 2,88 Prozent der Nettoeinnahmen gesenkt. Für Shows mit weniger als 120 Minuten Musik-Anteil kann sich die GEMA-Abgabe sogar noch deutlich reduzieren. Wenn bspw. nur insgesamt 60 Musikminuten in der Show enthalten sind, reduziert sich die GEMA-Abgabe auf 1,44 Prozent der Nettoeinnahmen.
Nachdem die GEMA die Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 25. August 2023 zum Bundesgerichtshof (BGH) im Oktober 2024 zurückgenommen hat, ist dieses zuvor gefällte Urteil nun rechtskräftig. Vorangegangen war, dass der BGH signalisiert hatte, die Revision der GEMA zurückzuweisen.
Das Urteil des OLG München hat nicht nur für die Zukunft große Bedeutung, sondern bringt auch rückwirkend eine immense Entlastung für die Varietébranche mit sich, denn der neu beschlossene Gesamtvertrag, der durch das Oberlandesgericht München nun rechtskräftig festgesetzt worden ist, gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2019 und bis mindestens zum 31. Dezember 2025.
Damit können die Mitglieder des VDVT nun die zu viel gezahlten Gebühren rückwirkend von der GEMA zurückfordern.
Auch andere Branchen stehen mit der GEMA immer wieder auf Kriegsfuß. Aktuell beschließen viele Weihnachtsmärkte, auf Musik ganz oder in Teilen zu verzichten, um nicht Unsummen an GEMA-Gebühren zahlen zu müssen. “Es ist traurig, dass durch die horrenden GEMA-Gebühren kulturelle Güter wie Weihnachtsmärkte oder eben auch wir als Varieté-Theater an die Existenzgrenze getrieben werden. Umso erleichterter sind wir natürlich jetzt über das Urteil”, so Olaf Stegmann, Präsident des VDVT.
Dem VDVT gehören die sieben GOP Varieté-Theater, das Roncalli‘s APOLLO Varieté (Düsseldorf), das Friedrichsbau-Varieté Stuttgart, das Varieté im Hansa-Theater (Hamburg), das Krystallpalast Varieté (Leipzig), das Varieté Et Cetera (Bochum), das Tigerpalast Varieté (Frankfurt), die Bar jeder Vernunft, das TIPI am Kanzleramt, das Wintergarten Varieté (alle Berlin), die Dinnershow-Spiegelzelte PALAZZO (vier Standorte) und das Teatro (München) sowie der Friedrichstadtpalast in Berlin und der Europapark in Rust dem Verband an.
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