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Circus Krone gewinnt in Streit mit Luxemburg
Markus


Anmeldedatum: 10.11.2007
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Das Luxemburger Berufungsgericht hat in diesem Monat das Urteil eines untergeordneten Gerichts bestätigt, demzufolge die Stadt Luxemburg nicht befugt ist, Circusse mit Tieren zu verbieten. Diese Entscheidung erklärt die Weigerung des Bürgermeisters, Europas größtem Circus eine Spielgenehmigung zu erteilen, für ungültig und ermöglicht somit den Luxemburgern, wieder klassischen Circus zu erleben und Tieren aus nächster Nähe zu begegnen. Dies erklärt die European Circus Association in einer Pressemitteilung.

Das Verbot wurde von der Stadt Luxemburg 2009 erlassen, als sie dem deutschen Circus Krone „aus Tierschutzgründen“ eine Spielgenehmigung verweigerte. Circus Krone rief wegen dieser Entscheidung das Gericht an und argumentierte, sie sei unter Luxemburger Gesetz illegal und verletze die von der Europäischen Gemeinschaft garantierte Reise- und Dienstleistungsfreiheit.

Das Verwaltungsgericht entschied am 29. September 2010, dass die örtlichen Behörden keine Befugnis haben, Angelegenheiten zu regulieren, die dem landesweiten Gesetz unterstehen. Gemäß Luxemburger Gesetz dürfen Reisecircusse, die von ihrem Heimatland genehmigt wurden, in Luxemburg Vorstellungen geben. Das Gericht entschied auch, dass die Stadt ihre Verweigerung nicht mit ihrer Kontrollgewalt begründen könnte. Solche Gewalt darf nur „unter außergewöhnlichen Umständen“ zum Tragen kommen, um die öffentliche Ordnung zu gewährleisten. Das Gericht erklärte, es gäbe keine Belege dafür, dass der Circus Unruhe verursachen würde; daher könne die Ablehnung nicht hiermit begründet werden.

In Bestätigung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat das Urteil des Berufungsgerichts vom 10. März 2011 unterstrichen, dass sogar Störungen der öffentlichen Ordnung, die eventuell von Tierrechtlern oder Demonstranten verursacht würden, ein Verbot von Circustieren nicht rechtfertigen würden. Das Berufungsgericht verurteilte die Stadt außerdem dazu, einen Großteil der Gerichtskosten zu übernehmen.

„Dieser Fall bestätigt, dass Circusleute genau wie alle anderen beruflich Reisenden das Recht haben, überall in der Europäischen Union zu leben und zu arbeiten. Das Luxemburger Gesetz genehmigt Circussen ausdrücklich, in Luxemburg zu gastieren, auf Grundlage der Genehmigungen von anderen Mitgliedsstaaten“, sagte Laura van der Meer, die Brüsseler Repräsentantin der European Circus Association (ECA). Sie ergänzte, dass das Urteil „außerdem der Resolution des Europäischen Parlaments von 2005 entspricht, die besagt, dass Circus einschließlich der Vorführung von Tieren zum europäischen Kulturerbe gehört.“

Dieser Sieg für den klassischen Circus gesellt sich zu einer Reihe ähnlicher Erfolge. Europaweit haben Gerichte klargestellt, dass lokale Behörden nicht die Macht haben, Aktivitäten zu verbieten, die unter nationalem Gesetz gestattet sind. Gerichte in den Niederlanden sowie in Deutschland und Italien haben örtliche Verbote annulliert, und andere Städte in diesen Ländern haben nach den Gerichtsurteilen Verbote aufgehoben. Außerdem haben sich lokale Behörden in England, Nordirland, Spanien und in der Republik Irland geweigert, Verbote zu erlassen, auf Grund von Bedenken, ihnen fehle die gesetzliche Befugnis.

Die ECA setzt sich energisch für angemessene und korrekt angewandte Vorschriften für Circustiere ein. Sie spricht sich ebenfalls für die Schaffung eines europäischen Rahmengesetzes zum Tierschutz aus, zusammen mit Indikatoren auf wissenschaftlicher Grundlage, um aufeinander abgestimmte Vorschriften für alle Tiere in menschlicher Obhut zu unterstützen.

Quelle: ECA

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