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Behörden beschlagnahmen Raubtiere und Elefant
Markus


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Zwei Löwen, zwei Tiger und ein Elefant aus dem Bestand des Circus "Las Vegas" sind am Mittwoch in Norderstedt beschlagnahmt worden. Oberstaatsanwältin Birgit Heß sprach gegenüber der Presse von "deutlichen Zeichen für einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz." Den derzeitigen Aufenthaltsort der Tiere gab die Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Grund für das Einschreiten von Staatsanwaltschaft, Veterinäramt und Polizei seien die Haltungsbedingungen gewesen, sagte Heß laut Hamburger Abendblatt. Der Circus will wie geplant bis Sonntag in Norderstedt spielen.

http://www.abendblatt.de/region/article116019206/Loewen-und-Tiger-aus-Zirkus-in-Norderstedt-befreit.html
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Markus


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Die Organisation "Peta" ist nach einem Bericht des Hamburger Abendblatts offenbar Initiator der Beschlagnahmungsaktion beim Circus "Las Vegas". Peta Deutschland habe in den letzten Wochen und Monaten laut eigener Aussage immer wieder Veterinärämter der aktuellen Gastspielorte dazu aufgefordert, die Einzelhaltung des Elefanten zu beenden.

Weiter heißt es in dem Zeitungsbericht: "Am 27. April , als der Zirkus 'Las Vegas in Bad Bramstedt gastierte, hatte Amtstierarzt Dr. Jan Sassen vom Kreisveterinäramt allerdings noch keine schlimmen Zustände festgestellt. 'Ohne Befund', 'ohne besonderen Befund' und 'gut' waren seine Eintragungen. Er hatte geprüft, wie die Tiere gehalten und transportiert werden, wie der Pflegezustand und der Futtervorrat ist. In das Feld 'Bemerkungen' schrieb der Veterinär: 'Keine'."

Die beschlagnahmte Elefantendame, die nach den Beobachtungen der Zirkusmitarbeiter betäubt und dann mit Hilfe eines Krans abtransportiert wurde, soll unter Vermittlung einer "Elefantenschutz-Organisation", so die Zeitung, laut der Peta-Erklärung dauerhaft in einer zoologischen Einrichtung in Belgien unterkommen. Unklar ist, was mit den beiden sieben Jahre alten Tigern Bella und Julia sowie den ebenfalls sieben Jahre alten Löwen Maggi und Sonja geschehen wird. Sie seien mitsamt ihren Transportfahrzeugen vom Gelände geschleppt worden, teilte die Familie Köllner dem Abendblatt mit.

Circusdirektorin Liane Köllner-Weisheit, 42, und Ehemann Karl Köllner, 45, widersprechen den Peta-Vorwürfen. Elefantendame Chithana sei weder minderwüchsig, noch habe sie deformierte Hinterbeine oder zeige Verhaltensstörungen. Überhaupt sei sie zusammen mit Renaldo Weisheit, dem 35 Jahre alten Bruder von Liane Köllner-Weisheit, nur für eine halbe Saison engagiert worden.

http://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article116046569/Staatsanwaltschaft-ermittelt-gegen-Zirkus-Las-Vegas.html
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benedikt
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Das Landgericht Kiel hat nun festgehalten, dass der Elefant, der vor rund zwei Monaten beim Circus Las Vegas beschlagnahmt wurde, den Eigentümern bis zur Verhandlung nicht hätte weggenommen werden dürfen. Das berichten die "Lübecker Nachrichten", denen der Beschluss des Gerichts vorliegt.

Von den erhobenen Vorwürfen (starke Verhaltensstörungen, deformierte Hinterbeinen und Minderwuchs beim Elefanten sowie Einzelhaltung) stehe nur noch der Vorwurf „der zumindest zeitweiligen Einzelhaltung“ im Raum. Für diesen müsse sich Eigentümer Hardy Weisheit vor Gericht verantworten müssen. Darüber hinaus aber kommt Richterin Maren Bittel in ihrem Beschluss zu dem Ergebnis, dass „keine Handlungen bezüglich der Elefantenkuh ersichtlich sind, die den Verdacht einer Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes begründen“.

„Eine Entziehung des Besitzes wegen der nur möglicherweise in Betracht kommenden Entziehung ist unverhältnismäßig, so lange durch andere Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass das Wohl des Tieres nicht weiter beeinträchtigt wird. Dies ist der Fall“, rüffelt Richterin Maren Bittel in ihrem Beschluss und kommt zu dem Ergebnis, dass die Elefantendame mit Auflagen durchaus bei ihrem Eigentümer hätte bleiben können. Dafür sprächen die beträchtlichen Kosten von Beschlagnahme und Transport, die Belastung des Tieres sowie der „erhebliche Eingriff in die Grundrechte des Eigentümers“.

Das Tier ist mittlerweile von der Staatsanwaltschaft Kiel in einer sogenannten Notveräußerung an den Tierpark „Pairi Daiza“ in Belgien verkauft worden; offenbar in Kooperation mit der „European-Elephant-Group“ (EEP) und der Tierschutzorganisation „Peta“. Versuche von Hardy Weisheit, das Tier in Belgien wieder zubekommen sind gescheitert. Der Tierpark argumentiert, den Elefanten ordnungsgemäß gekauft zu haben. Von Seiten der Kieler Staatsanwaltschaft heißt es auf LN-Nachfrage nur lapidar, dass Weisheit sich ja einen neuen Elefant kaufen könne, wenn er das Geld aus diesem Verkauf bekomme. Der von Hardy Weisheit mit dem Fall beauftragte Rechtsanwalt Prof. Ernst Fricke hat jetzt seinerseits Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt, denn er sieht in dem behördlich angeordneten Elefantentransport eine vorsätzliche Tierquälerei.

http://www.ln-online.de/Lokales/Segeberg/Beschlagnahmter-Elefant-Staatsanwaltschaft-in-der-Kritik
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Markus


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Das Landgericht Kiel hat festgestellt, dass die Beschlagnahme eines Elefanten sowie von jeweils zwei Tigern und Löwen im Circus Las Vegas im Mai 2013 rechtswidrig war. Lediglich bei einer schwanzamputierten Löwin – sie hatte sich einen Teil des Schwanzes selbst abgebissen und drohte zu verbluten – sei die Maßnahme gerechtfertigt gewesen. Die Richter verweisen darauf, dass die Tiere ein wichtiges Element der Tiershow gewesen seien und die Beschlagnahme den Dompteur "wesentlich in seinem Recht auf Berufsfreiheit betroffen hat". Die Raubkatzen seien auch nicht zu beengt untergebracht gewesen.

Für Rechtsanwalt Frank Knuth ist der Fall klar: Die Staatsanwaltschaft muss Schadensersatz zahlen. Er verweist auf das Bürgerliche Gesetzbuch und den Artikel 34 des Grundgesetzes, wonach die staatliche Organisation haften muss, wenn ein Staatsbediensteter einen Schaden verursacht hat. Er will den Wert für den Verlust der Tiere und einen Einnahmeausfall in noch zu berechnender Höhe einklagen. Strafanzeige wurde auch wegen Einkesselung erstattet. Die von der Staatsanwaltschaft eingeleitete Aktion hatte die Zirkusfamilie Köllner und deren Mitarbeiter unvorbereitet getroffe und die meisten von ihnen im Schlaf überrrascht: Um 6.30 Uhr stand ein Großaufgebot von Polizisten – gezählt wurden rund 100 Beamte – vor dem Zelt und den Wohnwagen. Keiner der Mitarbeiter durfte zunächst die Wohnwagen verlassen, als die Tiere in stundenlangem Einsatz abtransportiert wurden – sie durften auch nicht zur Toilette. Später wurden die Zirkusleute herausgelassen und von Polizisten vor einem Wohnwagen eingekesselt. Einkesselung sei "aus guten Grund in Deutschland seit 1945 verboten", sagt Frank Knuth, der auch aus einem anderen Grund mit den Behörden in Kiel hadert. "Seit 15 Monaten verlange ich vergeblich Akteneinsicht."

http://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article131584083/Zirkus-Las-Vegas-stellt-Strafanzeige-gegen-Staatsanwaelte.html
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Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, hat der Arbeitskreis gerechter Tierschutz e. V. das Justizministerium aufgefordert, "unverzüglich" die genaue Anzahl der jährlichen Tierbeschlagnahmungen im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Kiel seit 2009 darzulegen. Außerdem fordert der Verein die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur weiteren Aufklärung.

Hintergrund sind die bekannt gewordenen Beschlagnahmungen von Kühen im Kreis Segeberg und in anderen Kreisen, aber auch von einem Zirkus-Elefanten und einem Löwen während eines Gastspiels des Circus Las Vegas in Norderstedt.

Der von Rechtsanwalt Knuth aus der Kreisstadt Burg bei Magdeburg initiierte Arbeitskreis gerechter Tierschutz hatte zum zweiten Mal zu einem Symposium in Hamburg eingeladen, um die Tierbeschlagnahmungen in Schleswig-Holstein zu beleuchten. Tierhalter, Anwälte, Politiker und Verbandsvertreter prangerten die aktuellen Fälle an und sprachen von einer "Vielzahl von Rechtsverletzungen" durch die Staatsanwaltschaft Kiel, schreibt die Zeitung. Etwa 120 Fälle habe es bisher gegeben. In vielen Fällen seien Tiere sofort und ohne Beschluss beschlagnahmt worden. In fast allen Fällen seien die Tiere zu Spottpreisen veräußert worden, wird aus einer Presseerklärung zitiert. Von den "Erfüllungsgehilfen" der Staatsanwaltschaft seien sie tierschutzwidrig behandelt worden. "Nach alledem ist das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in Tierschutzsachen nicht länger tolerierbar", erklärte demnach der Verein.

http://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article132546106/Segeberger-Arbeitskreis-klagt-Kieler-Staatsanwaltschaft-an.html
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Die Staatsanwaltschaft Itzehoe ermittelt nun gegen eine Kollegin aus Kiel wegen des Verdachts der Rechtsbeugung. Die Staatsanwältin steht unter Verdacht, beschlagnahmte Tiere notverkauft zu haben, ohne die Besitzer vorher zu informieren. Dabei geht es nicht nur um die Tiere des Zirkus Las Vegas, sondern auch um beschlagnahmte Rinder und Hunde.

Die Zirkusfamilie Köllner brachte den Fall öffentlich ins Rollen: Sie stellte im Sommer 2014 Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft, ihr Rechtsanwalt Frank Knuth leitete zudem Dienstaufsichtsbeschwerden ein.

http://www.abendblatt.de/region/norderstedt/article135230767/Der-Staatsanwalt-ermittelt-gegen-eine-Staatsanwaeltin.html
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"Wie weit darf Tierschutz gehen? Manchmal geht er offenbar weiter, als es die Justiz erlaubt", schreibt die Bild-Zeitung und berichtet über das laufende Verfahren gegen die Staatsanwältin, de u.a. für die Beschlagnahme von Tieren beim Circus Las Vegas verantwortlich zeichnete. Der Vorwurf lautet wie berichtet auf Rechtsbeugung.
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Das Verfahren gegen Giuliano Köllner vor dem Amtsgericht Norderstedt ist jetzt wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Alle Kosten trägt die Landeskasse. Das berichten die Segeberger Nachrichten. Richter Jan Willem Buchert stellte zudem per Beschluss fest, dass der Tierehrer zu entschädigen ist.

Giuliano Köllner waren in einem Strafverfahren vorsätzliche, schwere Tierquälerei und ungenehmigte Zurschaustellung von Tieren im Zirkus Las Vegas vorgeworfen wurde. Es drehte sich alles um die Geschehnisse des 8. Mai 2013 und den Gesundheitszustand der Löwin „Sonja“, deren Schwanz 2011 kupiert worden war und damals noch immer schlecht heilte. Bei einem Großeinsatz mit 66 Polizisten war Elefantenkuh „Gitana“ nach vorherigem Gerichtsbeschluss beschlagnahmt und abtransportiert worden. Danach besprachen Staatsanwaltschaft und Veterinärin, auch die anderen Tiere zu begutachten. Das Ergebnis: Der Hund des Angeklagten (er bekam ihn Monate später zurück), zwei Tiger und beide Löwen wurden ohne Beschluss in ihrem Wagen – Eigentum des Zirkus’ – fortgeschafft und später notveräußert. Gefahr in Verzug, so das Argument der Staatsanwaltschaft damals.

Das sah mindestens ein Tierarzt in seiner Aussage vor Gericht anders. Es wurde auch festgestellt, dass mehrere Stunden Zeit gewesen wären, um einen richterlichen Beschluss zu beschaffen. Die am Tag der Fortnahme festgestellten Mängel hatte keiner der zahlreichen Veterinäre, die den Zirkus regelmäßig kontrolliert hatten, zuvor ausgemacht. Ganz im Gegenteil: Zeugen – alles Tierärzte – sagten aus, dass die Raubkatzen ein ganz normales Verhalten zeigten, eine „homogene Gruppe“ bildeten, sogar erfreulich viel Platz hatten. Lediglich die Schwanzwunde der Löwin und deren Heilungsverzögerung wurden gelegentlich erwähnt.

So stellte die Staatsanwaltschaft jetzt fest, dass sich im Verfahren herausgestellt habe, dass keine Straftat, sondern eher eine Ordnungswidrigkeit vorliege. Daraufhin einigten sich Anklagevertretung, Staatsanwaltschaft und Richter darauf, das Verfahren wegen Geringfügigkeit komplett einzustellen. Richter Buchert: „Nach der Beweislage sehen wir es so, dass sich die Vorwürfe nicht halten lassen.“ Zu den nie bemängelten, fehlerhaften CITES-Dokumenten sagte der Richter: „Der Angeklagte muss nicht schlauer sein als die Behörde. Vorsatz ist nicht erkennbar.“ Er betonte zudem, dass das, was das Verfahren mit der Familie gemacht habe, sowie der Entzug der Existenzgrundlage zeige, dass „die Verhältnismäßigkeit aus dem Blickwinkel verloren wurde“.

Rechtsanwalt Frank Knuth nannte den Einstellungsbeschluss ein „annehmbares Ergebnis“, verwies aber erneut darauf, dass aus seiner Sicht vor zwei Jahren von Polizei und Staatsanwaltschaft Menschenrecht verletzt worden sei. Er werde Schadensersatz in sechsstelliger Höhe fordern, so der Jurist.
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Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat die in der Kritik stehende Kieler Staatsanwältin nun tatsächlich wegen Rechtsbeugung in sechs Fällen angeklagt. Das teilte die Anklagebehörde laut einer Agenturmeldung am Donnerstag mit. Die Juristin war in ihrer Staatsanwaltschaft unter anderem für Straftaten nach dem Tierschutzgesetz zuständig. Sie soll Tierhaltern unter anderem Pferde, Hunde, Hühner und Kaninchen per sogenannter Notveräußerung entzogen haben, ohne dass die Betroffenen ihre gesetzlichen Rechte geltend machen konnten. Unter anderem war, wie mehrfach berichtet, der Circus Las Vegas betroffen. In diesem Zusammenhang laufen noch weitere Ermittlungsverfahren. Für Rechtsbeugung sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von einem bis zu fünf Jahren vor.
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"Mehr Tierschutz als erlaubt – Staatsanwältin angeklagt" - unter dieser Überschrift fasst das Hamburger Abendblatt nochmal die Vorgänge um die mutmaßlich unrechtmäßige Beschlagnahmung von Tieren, u.a. beim Circus Las Vegas, zusammen. "Nach allem, was man weiß, hat die Juristin rund zwei Jahre lang eine Art Feldzug gegen Tierhalter geführt", schreibt die Zeitung.
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Nun wurde in einem weiteren Gerichtsurteil entschieden, dass die Gebrüder Weisheit als Eigentümer der zu Unrecht beschlagnahmten Elefantendame eine Entschädigung erhalten müssen, berichten die Lübecker Nachrichten.
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Die SHZ fasst den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen die Staatsanwältin zusammen. Sie ist vorläufig des Dienstes enthoben – ihre Bezüge wurden um 25 Prozent gekürzt. Ihre Klage dagegen wies das Verwaltungsgericht Schleswig als unbegründet ab - und eröffnete ihr düstere Aussichten: Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen, so die Richter Mitte Juni, gebe es „keine ernstlichen Zweifel daran“, dass „die Entfernung der Antragstellerin aus dem Dienst als Ergebnis des … Disziplinarverfahrens überwiegend wahrscheinlich“ ist. Dies gelte auch für die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

Auch in der Hauptverhandlung vor dem Landgericht muss die dort Angeklagte demnach mit einer Verurteilung rechnen. Dies erscheine „angesichts der geschilderten tatsächlichen Ereignisse … und der Ermittlungen und Beweismittel in der Anklageschrift“ ebenfalls überwiegend wahrscheinlich, meinen die Verwaltungsrichter. Für Rechtsbeugung drohen laut Strafgesetzbuch zwischen einem und fünf Jahren Haft. Bei der Verfolgung Unschuldiger sind es zehn Jahre.

In ihrer Entscheidung sind die Verwaltungsrichter sehr deutlich: Es gehöre zu den dienstlichen Pflichten einer Staatsanwältin, Straftaten rechtsstaatlich aufzuklären und Beschuldigten ein neutrales Verfahren zu gewährleiten. Eine Beamtin, die „systematisch verfahrenswidrig Rechtsschutz verwehrt“, um eigene Vorstellungen von Rechtsmäßigkeit durchzusetzen, verletze das in sie gesetzte Vertrauen aufs Schwerste. „Jeder Eindruck, eine Staatsanwältin würde nicht als neutrale Vertreterin der staatlichen Strafverfolgung tätig werden, sondern ihre eigenen Wertvorstellungen tatkräftig über die des geltenden Rechts stellen, beschädigt das unverzichtbare Vertrauen in die strikte Bindung des Verwaltungshandelns an Recht und Gesetz und damit die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung.“
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Recherchen der Zeitschrift Stern zeigen, dass der Skandal um die Kieler Staatsanwältin noch größer sein könnte als gedacht: So kaufte etwa ein Polizist eines der Tiere, das er zuvor selbst beschlagnahmt hatte, für wenig Geld.
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Markus


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Nach dem Freispruch der Kieler Staatsanwältin hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe das Urteil angefochten und Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Die Staatsanwältin hatte sich wegen Rechtsbeugung in zehn Fällen verantworten müssen. Laut Anklage ließ sie von 2011 bis 2014 Hunderte beschlagnahmte Tiere ohne Wissen der Halter notverkaufen, so dass sich die Besitzer rechtlich nicht mehr wehren konnten.

Das Kieler Landgericht hatte die ehemalige Tierschutzdezernentin am Freitag nach mehr als 40 Verhandlungstagen und der Anhörung von über 70 Zeugen in allen Fällen freigesprochen.

Die Richter konnten sich keine ausreichende Sicherheit verschaffen, dass die Staatsanwältin bewusst das Recht gebeugt hatte, wie der Vorsitzende Stephan Worpenberg sagte. Vielmehr habe die promovierte Juristin womöglich arglos gehandelt. Ihr Vorgehen müsse im noch ruhenden Disziplinarverfahren bewertet werden, sagte er.

Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag des Strafverteidigers der 45-Jährigen. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe forderte dagegen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Sie hielt in ihrem Schlussplädoyer fünf Fälle vorsätzlicher Rechtsbeugung für erwiesen.

Die Beamtin hatte zu Prozessbeginn Fehler eingeräumt, den Vorwurf der Rechtsbeugung aber bestritten. Sie habe die Vorschriften zur Notveräußerung nicht genau gelesen, sagte sie. Die 45-Jährige ist bei Kürzung ihrer Bezüge vorläufig des Dienstes enthoben.
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