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Karlsruhe: doch kein Wildtierverbot
Markus


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Der Gemeinderat von Karlsruhe hat mehrheitlich beschlossen, „Zirkusse, die gefährliche Wildtiere mit sich führen, künftig nicht mehr auf Karlsruher Flächen gastieren zu lassen“, so der Wortlaut des von der SPD vorgelegten Antrags laut einem Bericht der BNN.

Vorerst wird sich an der aktuellen Karlsruher Verordnungslage gar nichts ändern. Der städtische Pressesprecher Bernd Wnuck machte am Mittwoch gegenüber den BNN klar, dass die Verwaltung nun die Angelegenheit erst einmal prüfen müsse. Zentrale Frage sei dabei, welches Tier „wild“ und welches „gefährlich“ sei. Man werde in dieser Frage auch jene Städte kontaktieren, die bereits ein derartiges Verbot haben.

Mit 27 zu 17 Stimmen sprach sich der Gemeinderat am Dienstagabend überraschend klar für ein Verbot von Zirkusaufführungen mit angeblich für das Umfeld gefährlichen Wildtieren aus. Das Gremium folgte damit einem Antrag der SPD. Es ist der insgesamt fünfte Antrag in dieser Hinsicht seit 2010. Bisher waren die Antragsteller stets gescheitert.

OB Frank Mentrup sagte direkt nach der Abstimmung, er halte den Beschluss für „rechtlich nicht abgedeckt“. Laut Gemeindeordnung muss er Widerspruch gegen den Beschluss einlegen, wenn er ihn für rechtswidrig hält. Dann müsste sich der Gemeinderat erneut damit befassen. Ob der Widerspruch kommt, ließ Mentrup in der Sitzung aber offen. Die Stadtverwaltung argumentiert, Voraussetzung eines Verbots zur allgemeinen Gefahrenabwehr sei, dass ein Circus eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstelle. Davon könne aber nicht ausgegangen werden.

Nach Auffassung von Chapiteau.de sind alle kommunalen Wildtierverbote klar rechtswidrig, da sie u.a. gegen geltendes Bundesrecht verstoßen. Dies haben mehrere Gerichte in ihren Urteilen klar bestätigt.
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benedikt
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Der Karlsruher Gemeinderat hat sein erst im vergangenen Jahr beschlossenes Wildtierverbot laut Medienberichten wieder zurückgenommen. Die eingeführte Teilentwidmung, der nach die Stadt die Vergabe öffentlicher Flächen an Circusunternehmen regelt, entfällt. Das Prozessrisiko sei zu hoch, da laut dem Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg Widmungsbeschränkungen einen rechtswidrigen Eingriff in das Grundrecht des Zirkusunternehmens auf freie Berufsausübung darstellen.

Trotz Einwände seitens der Stadtverwaltung hatte der Gemeinderat das Wildtierverbot erst im Oktober 2019 verabschiedet. Begründet wurde dies nicht mit Tierschutz, sondern mit der Gefahr für den Menschen durch "gefährliche Tiere" wie Elefanten, Krokodile und Bären. Andere Arten wie Großkatzen wurden hingegen nicht erfasst.
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Karlsruhe: doch kein Wildtierverbot
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